Bekanntmachungen
13.03.2010
Zum Abbrennen von Osterfeuern
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Hinsichtlich des Abbrennens von Osterfeuern wird unter Hinweis auf § 8 Absätze 1 und 2 der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Ge-biet der Stadt Bramsche (nachfolgend Verordnung genannt), in der z. Zt. gültigen Fassung, folgendes bekanntgegeben:
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Frühzeitige Beteiligung - Bürger können Anregungen einbringen
Öffentliche Auslegung - Bürger sind zur Stellungnahme aufgerufen
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